Abrechnung

Die Stresspraxis ist eine Privatpraxis.

 

Privatkassen, Ersatzkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen je nach abgeschlossenem Vertrag die Kosten für Psychotherapie. Die entsprechenden Vereinbarungen finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag unter der Rubrik "Ambulante Heilbehandlung". Dort steht, ob die ambulante Heilbehandlung durch einen Psychologen oder Psychotherapeutischen Heilpraktiker enthalten ist.

 

Viele meiner Klienten sind Selbstzahler. Dann sind sie nicht an einen vorgeschriebenen Therapieplan oder an irgendwelche Formalitäten gebunden. Der Ablauf kann auf Ihre Wünsche und zeitlichen Möglichkeiten zugeschnitten werden. Therapiekosten sind steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastungen, hier können Sie berechnen ab welchem Betrag.

 

Die Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Die Beihilfe beteilgt sich nicht an einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.

 

Sie können jederzeit bei mir anrufen und sich informieren, das telefonische Vorgespräch ist kostenlos. Bei Interesse vereinbaren wir eine erste Sitzung. Sie lernen mich und meine Methode kennen. Ich lerne Sie, Ihre Problematik, Anliegen und Ziele kennen. Anhand dessen kann ich eine erste Einschätzung geben und einen ungefähren zeitlichen Rahmen vorschlagen. Alles Weitere wird besprochen. Sie können in Ruhe überlegen und entscheiden.

 

Alle Ihre Fragen beantworte ich gerne am Telefon. Sie erreichen mich am besten vormittags zwischen 8:00 und 9:00 Uhr. Nachrichten, die Sie tagsüber auf meinem Anrufbeant-worter hinterlassen, beantworte ich so schnell wie möglich.